Palliative Care
Laut der Definition der WHO im Jahre 2002 ist
"Palliative Care ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und deren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind,die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen:
durch Vorbeugen und Lindern von Leiden, durch frühzeitiges Erkennen, untadelige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen belastenden Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art."
Seit Cicely Saunders 1977 ihre Basisprinzipien für Palliative Care formulierte war klar, dass besonders die hospizliche Haltung in der Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen im Vordergrund steht.
Die Rückbesinnung auf die nicht nur körperlichen Bedürfnisse der Betroffenen sondern darüber hinaus auch die seelischen, sozialen und spirituellen Wünsche, stand hier an erster Stelle.
Auch die An- und Zugehörigen werden mit einbezogen und erhalten Zuwendung und Unterstützung.
Ein wichtiger Aspekt ist auch das ergründen des mutmaßlichen Willen des Erkrankten wenn dieser nicht selbst sprechen kann und keine Verfügung vorliegt.
Denn die Bedürfnisse, der Wunsch und der Wille des Erkrankten ist Grundlage aller Behandlungs-, Pflege,- und Betreuungsmaßnahmen.
"Der betroffene Mensch führt die Regie!"
In enger Vernetzung für den Wunsch und den Willen des Erkrankten setzten sich nicht nur im Gesundheitswesen tätige Berufsgruppen ein.
Besonders zu nennen sind hier die vielen ehrenamtlichen Begleiter/innen in Hospizvereinen und Gesundheitseinrichtungen, wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Entscheidend ob jemand Palliativversorgung erhält ist in erster Linie eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung.
(Tumorerkrankungen aber auch neurologisch degenerative Erkrankungen)
Entscheidend ist hier nicht die Todesnähe sondern welche belastenden Symptome
mit der Erkrankung einhergehen - körperliche Belastungen aber auch psychosoziale Situationen z.B. im Umfeld des Betroffenen und seiner Familie, werden hier unterstützt.
Im November 2015 wurde das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz-und Palliativversorgung (HPG) im Deutschen Bundestag verabschiedet.
Palliative Versorgung ist nun Regelversorgung der gesetztlichen Krankenversicherung (GKV) und Sterbebegleitung ausdrücklich Bestandteil des Versorgungsauftrages der Pflegeversicherung.
Link: www.dhpv.de (Deutscher Hospiz-und PalliativVerband e.V.
www.cicelysaundersinternational.org/LightForCicely
Infos: u.a. aus wikipedia.org